Informationen zur Versorgungssicherheit Gas
Die Bundesregierung beobachtet die Lieferströme für Gas kontinuierlich und hat Szenarien für potentielle Engpässe erarbeitet. Anlass waren erhebliche Kürzungen der Gaslieferungen über Pipelines aus Russland, infolge der EU-Sanktionen aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Der Notfallplan Gas aus dem Jahr 2017 regelt die Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Er umfasst drei Eskalationsstufen (Frühwarnstufe - Alarmstufe - Notfallstufe), in denen konkrete Maßnahmen definiert sind. Für unsere Kundinnen und Kunden haben wir hier wichtige Informationen zusammengestellt, um Ihre Fragen rund um Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge zu beantworten.
Aktueller Status: Frühwarnstufe – Gasversorgungssicherheit hoch
Seit dem 1. Juli 2025 gilt nun wieder die Frühwarnstufe. Die zuvor am 23. Juni 2022 ausgerufene Alarmstufe ist damit aufgehoben, da nach Angaben der Bundesregierung die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöste Energiekrise erfolgreich überwunden wurde. Die Versorgungslage im Gasbereich hat sich zudem deutlich entspannt. Die Gasflüsse sind stabil und Erdgas ist auf dem Weltmarkt in ausreichendem Maße verfügbar.
Die Frühwarnstufe stellt die erste Eskalationsstufe des Notfallplans Gas dar. Für die Bevölkerung in Deutschland hat sie kaum spürbare Auswirkungen. Das Ende des Gastransits durch die Ukraine wirkt sich demnach nicht mehr direkt auf die Versorgungssicherheit in Deutschland aus. Sie wird als gesichert eingeschätzt. Die Bundesregierung hält die Frühwarnstufe jedoch weiterhin für erforderlich, da geopolitische Entwicklungen auch künftig Einfluss auf den Gasmarkt nehmen könnten.

Eskalationsstufen
In der ersten Stufe tritt ein Krisenstab beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 2 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Gasspeicher gut gefüllt
Laut Bundesnetzagentur liegen die Speicherstände in Deutschland bei 50 Prozent (Stand 29. Juni 2025).
Füllstandsvorgaben für Deutschland: 75 % am 1. September, 85 % am 1. Oktober und 95 % am 1. November. Damit wird eine kontinuierliche Speicherbefüllung hin zum Winter sichergestellt. Ab November ist eine Ausspeicherung auf bis zu 40 Prozent bis zum 1. Februar des nächsten Jahres erlaubt. Die verbleibenden Mengen stehen dann für den Spätwinter zur Verfügung.
Quelle: bmwk.de, 14.10.2022
Was, wenn es doch zu Engpässen kommt?
Derzeit regelt der Markt die Situation noch eigenständig. Erst wenn eine erhebliche Störung der Gasversorgung vorliegt und die Notfallstufe ausgerufen wird, greift der Staat ein, um die Versorgung geschützter Kunden sicherzustellen. Dann treten gesetzlich geregelte Abschaltprozesse in Kraft, für die diese Priorisierung vorgegeben ist:
- Priorität 1: von allen versorgten Kunden wird die Belieferung der nicht geschützten Kunden eingeschränkt
- Priorität 2: Einschränkungen für systemrelevante Gaskraftwerke
- Priorität 3: Einschränkungen für geschützte Kunden (nach §53a EnWG – Haushaltskunden, Heizkunden)