Der Gasmarkt im Wandel – Entwicklungen, Trends und Wärmewende
Wie Politik, CO2-Neutralität und erneuerbare Energien die Gasversorgung von morgen verändern
Der deutsche Erdgasmarkt befindet sich im Wandel. Veränderungen in den Gasnetzen, die Umsetzung der Wärmewende und die angestrebte Unabhängigkeit von russischem Gas prägen die zukünftige Gasversorgung. Gleichzeitig beeinflussen politische Entscheidungen, regulatorische Rahmenbedingungen und strukturelle Marktveränderungen die Versorgungslandschaft. CO₂-Neutralität und die Integration erneuerbarer Energien spielen dabei eine zentrale Rolle, um die Gasversorgung langfristig klimafreundlich, stabil und verlässlich zu gestalten.
Gasspeicherumlage entfällt
Die Gasspeicherumlage entfällt ab dem 1. Januar 2026 . Zuletzt betrug sie bis zum 31. Dezember 2025 netto 0,289 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde.
2026 – Netzentgelte steigen
Durch den Rückgang der Erdgasnutzung verteilen Netzbetreiber die Kosten für Betrieb und Umbau der Gasnetze über einen längeren Zeitraum auf alle Gaskunden. So sollen starke Preissprünge vermieden werden, was aber zu schrittweise steigenden Netzentgelten führt.
Notfallplan Gas
Hier sind wichtige Informationen zusammengetragen, um Ihre Fragen rund um Versorgungssicherheit mit Erdgas und zur Krisenvorsorge zu beantworten.
844 Mrd. kWh
Gas wurden 2024 in Deutschland verbraucht, ein Anstieg um 3,5 % zum Vorjahr. Rund 61 Prozent entfielen auf den Verbrauch der Industrie.
Quelle: Statistsiches Bundesamt 08.01.2025
12,28 ct/kWh
haben die deutschen Haushalte im 2. Halbjahr 2024 im Durchschnitt für Erdgas gezahlt, ein Anstieg von 3,5 % zum 1. Halbjahr und von 7,6 % zum Vorjahr.
Quelle: Statistisches Bundesamt 31.03.2025
55 €
kostete 2025 eine Tonne CO2 und damit 10 € mehr als im Vorjahr. Ab 2026 wird der CO2-Preis innerhalb eines Korridors von 55 und 65 €/t liegen und am Markt gehandelt.
15 %
der neuen Wohngebäude in Deutschland werden mit Gas geheizt. Der Anteil von Gasheizungen als primäre Energiequelle hat sich binnen 10 Jahren mehr als halbiert.
Quelle: Statistisches Bundesamt 04.06.2025
CO₂-Preis ab Januar 2026 nicht mehr staatlich festgelegt
Seit dem 1. Januar 2026 wird der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel nicht mehr staatlich als Festpreis vorgegeben, sondern innerhalb eines gesetzlich festgelegten Preiskorridors am Markt ermittelt. Für das Jahr 2026 liegt dieser Korridor bei 55 bis 65 € pro Tonne CO2. Aktuell ist davon auszugehen, dass sich der Marktpreis im oberen Bereich dieses Korridors bewegt.
Für unsere Gasverträge bedeutet dies, dass der CO2-Preis seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr als separater variabler Preisbestandteil ausgewiesen wird. Stattdessen wird er im Rahmen der Energiebeschaffung im Netto-Verbrauchspreis berücksichtigt.
Die CO2-Bepreisung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und soll Anreize schaffen, auf erneuerbare Energien oder neue Technologien - z. B. Elektromobilität - umzusteigen und Energie zu sparen. Sie ist ein Preisbestandteil des Erdgaspreises und von jedem Kunden zu zahlen. Für 2023 wurde die geplante Erhöhung ausgesetzt und der Preis verharrte bei dem Wert von 2022. Die Höhe des CO2-Preises für die Jahre 2024 und 2025 wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erneut geändert.
CO2-Preispfad nach BEHG seit 1. Januar 2024 (pro Tonne) bzw. (pro kWh)
| 2021 | 25 €/t | |
| 2022 | 30 €/t | |
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2023 |
30 €/t |
0,544 ct/kWh |
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2024 erhöht von 35 Euro auf |
45 €/t |
0,816 ct/kWh |
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2025 erhöht von 45 Euro auf |
55 €/t |
0,998 ct/kWh |
| 2026 im Preiskorridor gehandelt | 55-65 €/t | 0,998 - 1,179 ct/kWh |
CO2-Kosten werden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt
Seit dem 1. Januar 2023 ist gesetzlich geregelt, dass die CO2-Kosten für das Heizen mit fossilen Brennstoffen und Wärmeverbräuche nicht mehr allein durch den Mieter zu tragen sind. Durch das Gesetz zur Aufteilung von Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) wird seitdem geregelt, dass auch Vermieter einen Kostenanteil zu tragen haben. Das soll Mieter entlasten und gleichzeitig den Immobilieneigentümern einen Anreiz bieten, in die energetische Sanierung der Wohngebäude zu investieren. Wie hoch der Anteil des Vermieters ist, richtet sich deshalb auch nach dem energetischen Zustand des vermieteten Objektes.
Gasspeicherumlage entfällt ab 1. Januar 2026
Gasspeicherbetreiber müssen die im Rahmen der Energiekrise gesetzlich vorgegebenen Speicherfüllstände einhalten. Die daraus resultierenden Mehrkosten sollen über die Gasspeicherumlage ausgeglichen werden. Sie fällt für jede verbrauchte Kilowattstunde Erdgas an und erhöht den Netto-Verbrauchspreis
| » bis 30. Juni 2023 um 0,059 ct/kWh | » bis 31. Dezember 2023 um 0,145 ct/kWh |
| » bis 30. Juni 2024 um 0,186 ct/kWh |
» bis 1. Juli 2024 um 0,250 ct/kWh |
| » seit 1. Januar 2025 um 0,299 ct/kWh | » ab 1. Juli 2025 um 0,289 ct/kWh |
| » seit 1. Juli 2025 um 0,289 ct/kWh | » ab 1. Januar 2026 um 0,000 ct/kWh |
Informationen und Kontakte für sozial schwierige Situationen
Sollten Sie finanzielle Sorgen und Ängste haben, die (Energie)-Kosten nicht mehr tragen zu können, besteht ggf. die Möglichkeit, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts über jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena oder über den Fachdienst Soziales der Stadt Jena zu beziehen.
Heizkosten sparen
Ob Mieter oder Eigentümer - jeder kann mit ein paar einfachen Maßnahmen seinen Wärmeverbrauch reduzieren und Heizkosten sparen.
Marktsituation Strom
Aktuelles zur Versorgungssicherheit und Informationen zur Marktlage haben wir Ihnen auf einer Übersichtsseite zusammengestellt.