Staatliche Umlagen auf Ihren Gaspreis
Was Sie zur Gasspeicherumlage und weiteren Gaspreis-Bestandteilen wissen sollten
Aufgrund weltpolitischer und wirtschaftlicher Veränderungen befinden wir uns derzeit in einer außergewöhnlichen Situation an den Energiemärkten. Nachdem die Großhandelspreise für Erdgas seit ihrem Höchststand im Frühjahr 2025 deutlich gesunken sind, befinden sie sich dennoch weiterhin auf erhöhtem Niveau. Zum 1. Januar 2026 entfällt zwar die Gasspeicherumlage, gleichzeitig steigen jedoch die Entgelte für die Netznutzung. Der CO2-Preis wird seit Januar 2026 nicht mehr staatlich festgelegt, sondern am Markt gehandelt.
Wir haben Ihnen wichtige Informationen dazu hier zusammengestellt.
Wegfall der Gasspeicherumlage ab 2026
Gasspeicherumlage entfällt ab 1. Januar 2026
Die Gasspeicherumlage wurde eingeführt, um die gesetzlich vorgeschriebenen Füllstände der Gasspeicher sicherzustellen und die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wird die Umlage abgeschafft. Damit entlastet die Bundesregierung alle Gasverbraucherinnen und -verbraucher und trägt zur Stabilisierung der Energiepreise bei. Die entstehenden Kosten übernimmt künftig der Bund. Grundlagen dieser Maßnahme sind das Energiepreis-Entlastungspaket sowie der Koalitionsvertrag.
Das entsprechende Gesetz zur Abschaffung der Gasspeicherumlage (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes) ist am 28. November 2025 in Kraft getreten.
Die Umlage war für jede verbrauchte Kilowattstunde Erdgas zu zahlen und ursprünglich gesetzlich bis 31. März 2027 befristet.
Werte und Veränderungen
bis 30. Juni 2023 = 0,059 ct/kWh
bis 31. Dezember 2023 = 0,145 ct/kWh
bis 30. Juni 2024 = 0,186 ct/kWh
bis 1. Juli 2024 = 0,250 ct/kWh
seit 1. Januar 2025 = 0,299 ct/kWh
seit 1. Juli 2025 = 0,289 ct/kWh
seit 1. Januar 2026 = 0,000 ct/kWh
Steuern, Umlagen und Abgaben für Erdgas
info Umlagen, Abgaben und Steuern machen rund 1/3 des Erdgaspreises aus
Abgabe an die Gemeinden, um öffentliche Wege und Flächen für Leitungen nutzen zu können. Die Höhe der Konzessionsabgabe variiert je nach Art der Gaslieferung und Einwohnerzahl der Gemeinde. Grundlage bildet die Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV).
Die Erdgassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer für Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. Die Höhe der Erdgassteuer beträgt derzeit 0,55 Cent / kWh.
Umlage zum Ausgleich des erwarteten Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie. Diese staatlich kontrollierte Umlage wird von den Marktgebietsverantwortlichen für Gas festgelegt und über die Gasanbieter den Verbrauchern in Rechnung gestellt.
Die Umsatzsteuer ist auf die Nettopreise fällig. Angesichts der hohen Gaspreise entlastete die Bundesregierung die Menschen in Deutschland bei der Mehrwertsteuer.
Vom 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 betrug die Steuer auf Gasverbrauch 7 statt 19 Prozent. Seit dem 1. April 2024 beträgt sie wieder 19%.
Die CO2-Bepreisung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und soll Anreize schaffen, auf erneuerbare Energien oder neue Technologien - z. B. Elektromobilität - umzusteigen und Energie zu sparen. Sie ist ein Preisbestandteil des Erdgaspreises und von jedem Kunden zu zahlen.
Seit dem 1. Januar 2026 wird der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel nicht mehr staatlich als Festpreis vorgegeben, sondern innerhalb eines gesetzlich festgelegten Preiskorridors am Markt ermittelt. Für das Jahr 2026 liegt dieser Korridor bei 55 bis 65 € pro Tonne CO2. Aktuell ist davon auszugehen, dass sich der Marktpreis im oberen Bereich dieses Korridors bewegt.
Für unsere Gasverträge bedeutet dies, dass der CO2-Preis seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr als separater variabler Preisbestandteil ausgewiesen wird. Stattdessen wird er im Rahmen der Energiebeschaffung im Netto-Verbrauchspreis berücksichtigt.
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
| 30 Euro / Tonne | 30 Euro / Tonne | 45 Euro / Tonne | 55 Euro / Tonne | 55 - 65 Euro / Tonne |
Die Gasspeicherumlage fällt ab dem 1. Januar 2026 weg. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Abschaffung der Gasspeicherumlage eine Maßnahme des Energiepreis-Entlastungspakets umgesetzt, um Gasverbraucherinnen und -verbraucher zu entlasten und die Energiepreise in Deutschland zu stabilisieren.
Das im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 35e verankerte Gasspeichergesetz und die Gasspeicherfüllstandsverordnung vom 27. Juli 2022 geben vor, dass konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen erreicht sein müssen. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Die dafür anfallenden Kosten wurden bis zum 31.12205 über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert und werden jetzt vom Bund übernommen.
| bis 30.06.2023 | bis 31.12.2023 | bis 30.6.2024 | bis 1.7.2024 | bis 1.1.2025 | bis 1.7.2025 | ab 1.1.2026 |
| 0,059 Cent/kWh | 0,145 Cent/kWh |
0,186 Cent/kWh |
0,250 Cent/kWh | 0,299 Cent/kWh | 0,289 Cent/kWh | 0,000 Cent/kWh |