Ende der temporären Senkung der Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme

Um die privaten und wirtschaftlichen Folgen der Energiekrise abzufedern, hatte die Bundesregierung eine befristete Absenkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme beschlossen. Die Senkung von 19 auf 7 Prozent läuft zum 31. März 2024 aus. Damit gilt ab 1. April 2024 wieder der reguläre Satz von 19 Prozent.

Wir informieren unsere Gas- und Fernwärmekunden bis Ende März 2024 schriftlich über die Änderung und eventuell damit verbundene Abschlagsanpassungen.

Was heißt das für Ihren Erdgas- bzw. Wärmevertrag?

Mit der steuerlichen Änderungen ändern sich die Preise Ihres Erdgas- bzw. Wärmevertrages.  Diese Anpassung hat keine rechtlichen Auswirkungen auf Ihr Vertragsverhältnis und führt zu keinem Sonderkündigungsrecht.

Abschlagsanpassungen Erdgas
Für einen Teil unserer Erdgaskunden wurde seit der letzten vertraglichen Änderung (Preisanpassung sowie Auslaufen der Preisbremsen zum 1. Januar 2024) noch keine Anpassung des Abschlages vorgenommen. Dies passiert nun im Rahmen der steuerlichen Änderung. 

Abschlagsanpassung Fernwärme
Um den Aufwand im Rahmen der steuerlichen Änderung möglichst gering zu halten, wird bei unseren Fernwärmekunden lediglich der Netto-Wert angepasst. Die Höhe des Brutto-Betrages bleibt unverändert.

Allgemein gilt:

Für alle Abschlagsänderungen erhalten Sie bis Ende März 2024 eine schriftliche Information. Die Änderung der Abschlagsanpassungen erfolgt automatisch. Haben Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, denken Sie bitte daran, Ihren Zahlbetrag anzupassen.

Die reduzierte Mehrwertsteuer galt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Sie war ein Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung, um Verbraucher in der Zeit der Energiekrise zu unterstützen und von den hohen Preise zu entlasten.

Nein. Es ist nicht notwendig, uns einen Zählerstand zu übermitteln. Die Erfassung des Zählerstands findet wie gewohnt zum üblichen Stichtag der Ablesung statt.

Möchten Sie uns trotzdem Ihren Zählerstand mitteilen, bitten wir Sie uns diesen möglichst online zu melden. Nutzen Sie dazu bitte unser Formular zur Zählerstandserfassung unter stadtwerke-jena.de/zaehlerstand