Aktuelles vom Strommarkt
Der Strommarkt befindet sich im Wandel wie nie zuvor: Steigende Volatilität, sinkende Börsenpreise, regionale Unterschiede bei Netzentgelten und neue Tarifmodelle prägen das Bild. Gleichzeitig schreitet die Energiewende voran – mit immer mehr Strom aus Wind und Sonne, wachsenden Speicherlösungen und digitalen Zählern.
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24h-Lieferantenwechsel
Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln: Rückwirkende An- und Abmeldungen bei Ein- und Auszügen sind nicht mehr möglich. Wichtig: Umzüge frühzeitig melden!

Strom sparen
Mit jeder eingesparten Kilowattstunde senken Sie Ihre Stromkosten. Deshalb sollten Sie wissen, wie hoch der Verbrauch der einzelnen Elektrogeräte tatsächlich ist.

Dynamischer Stromtarif "Flex"
Seit 1. Januar 2025 müssen Anbieter laut § 41b EnWG dynamische Tarife anbieten. Mit einer Koppelung an den Börsenpreis kann man von deutlich niedrigeren Strompreisen profitieren.
Fakten und Zahlen monitoring
431,5 Mrd. kWh
wurden 2024 in Deutschland Strom erzeugt. 59,4 % davon - also 256,4 Mrd. kWh - stammten dabei aus erneuerbaren Energiequellen. Ein Anstieg um 2,3 % zum Vorjahr.
Quelle: Statistsiches Bundesamt 12.03.2025
112 Stunden
Im Mai 2025 gab es an der deutschen Strombörse EPEX Spot insgesamt 112 Stunden mit negativen Strompreisen - ein neuer Rekord für diesen Monat.
Quelle: PV-Magazine 28.05.2025
39,69 ct/kWh
durchschnittlicher Strompreis (brutto) pro verbrauchter Kilowattstunde für Haushalte Mitte 2025
inkl. anteiligem Grundpreis bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh
Quelle: BDEW Stand 05/2025
47 %
des Strommarktverbrauchs wurden im 1. Quartal 2025 durch Erneuerbare Energien abgedeckt. 63,5 Mrd. kWh wurden durch Erneuerbare erzeugt.
Quelle: BDEW / ZSW 24.04.2025
Strom: Steuern, Umlagen und Abgaben 2025
Abgabe an die Gemeinden, um öffentliche Wege und Flächen für Leitungen nutzen zu können. Die Höhe der Konzessionsabgabe variiert je nach Art der Lieferung und Einwohnerzahl der Gemeinde. Grundlage bildet die Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV).
Die gesetzlichen Preisobergrenzen betragen:
in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,32 ct/kWh
in Gemeinden bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh
in Gemeinden bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh
Die Stromsteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern. Sie wird im deutschen Steuergebiet auf elektrischen Strom erhoben. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Stromsteuer sind das Stromsteuergesetz (StromStG) und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV).
Als Kunde der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck zahlen Sie wie fast alle Verbraucher deutschlandweit auf jede verbrauchte Kilowattstunde die Stromsteuer in ihrer gesetzlichen Höhe. Der Regelsteuersatz (z.B. für Haushaltskunden) beträgt 2,05 Cent (netto) je Kilowattstunde.
Die Umsatzsteuer ist auf die Nettopreise fällig. Derzeit beträgt die Steuer auf den Stromverbrauch 19 Prozent.
Mit den Einnahmen aus der KWKG-Umlage werden die entsprechenden Kosten aus der Förderung von Kraft-Wärme gekoppelten Kraftwerken gedeckt.
Gemäß der §§ 26a und 26b des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet die KWKG-Umlage für das folgende Kalenderjahr transparent zu ermitteln und bis zum 25. Oktober des Kalenderjahres zu veröffentlichen. Die Jahresabrechnungen der vorangegangenen Kalenderjahre werden bei der Ermittlung der KWKG-Umlage entsprechend berücksichtigt.
2025 | 2024 |
0,277 Cent/kWh | 0,275 Cent/kWh |
Seit 01.01.2025 erhebt der Netzbetreiber den vom Übertragungsnetzbetreiber festgelegten Aufschlag für besondere Netznutzung. Mit diesem Aufschlag werden nach Festlegung der BNetzA (BK8-24-001-A) die Kosten ausgeglichen, die dem Übertragungsnetzbetreiber aus der Wälzung EE-bedingter Mehrkosten durch nachgelagerte Netzbetreiber entstehen. Diese Kosten werden zusammen mit der § 19-StromNEV-Umlage und der Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG als Aufschlag für besondere Netznutzung abgerechnet.
Mit der § 19-StromNEV-Umlage werden Kosten ausgeglichen, die den Übertragungsnetzbetreibern aus der Verpflichtung entstehen, nachgelagerten Netzbetreibern Erlöse zu erstatten, die diesen entgehen, weil sie bestimmten Letztverbrauchern mit atypischem Verbrauchsverhalten oder besonders hohem Stromverbrauch nach § 19 Abs. 2 StromNEV reduzierte Netzentgelte anbieten müssen.
Mit der Wasserstoffumlage werden Kosten ausgeglichen, die den Übertragungsnetzbetreibern durch die Abwicklung der gesetzlichen Vorgaben zur Förderung der Wasserstofferzeugung durch Wasserelektrolyse entstehen. Die Kosten, die mit der Wasserstoffumlage ausgeglichen werden sollen, werden derzeit in die § 19 StromNEV-Umlage eingerechnet.
2025 | 2024 |
1,558 Cent/kWh | neuer Aufschlag seit 1.1.2025 |
Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.
2025 | 2024 |
0,816 Cent/kWh | 0,656 Cent/kWh |
Netzentgelte sind auf Grundlage der Regulierungsbehörde kalkulierte Gebühren, die vom jeweiligen Netzbetreiber für die Nutzung seiner Stromnetzte zur Lieferung der Energie zum Kunden erhoben werden. Damit werden u. a. der Bau, die Instandhaltung und der Ausbau der Stromnetze finanziert.
Der zuständige Netzbetreiber veröffentlicht die jeweils geltende Höhe der Netzentgelte auf seiner Internetseite.

Aktuelle Werte für Preisbestandteile Strom
Die festgelegten Umlagen, Abgaben und Steuern auf den Strompreis sind in den Angebotspreisen berücksichtigt.
Informationen und Kontakte für sozial schwierige Situationen
Sollten Sie finanzielle Sorgen und Ängste haben, die (Energie)-Kosten nicht mehr tragen zu können, besteht ggf. die Möglichkeit, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts über jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena oder über den Fachdienst Soziales der Stadt Jena zu beziehen.
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