Informationen zur aktuellen Situation am Strommarkt


Die aktuelle politische Lage hat verstärkt Einfluss auf den ohnehin schon angespannten und unbeständigen Energiemarkt. Die Beschaffungskosten, die alle Energieversorger für Strom und auch für Erdgas zahlen müssen, sind in den letzten Wochen und Monaten zwar gesunken - aber weiterhin auf einem hohen Niveau und zugleich deutlichen Schwankungen unterlegen.

 

Energiepreisbremse für Strom

Um die Belastung der Verbraucher durch die hohen Energiepreise weiter zu dämpfen, hat der Bund die Preisbremsen auf Strom, Erdgas und Wärme beschlossen.

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Strom sparen

Mit jeder eingesparten Kilowattstunde senken Sie Ihre Stromkosten. Deshalb sollten Sie wissen, wie hoch der Verbrauch der einzelnen Elektrogeräte tatsächlich ist.

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Wegfall EEG-Umlage

Durch den Wegfall der EEG-Umlage haben wir zum 1. Juli 2022 alle unsere Strompreise um die Umlagenhöhe reduziert. Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema.

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Fakten und Zahlen analytics

  

+ 143,1%

Der durchschnittliche Großhandelspreis für Strom lang im Jahr 2022 mit 235,45 Euro/MWh deutlich über dem Wert des Jahres 2021 (+143,1 Prozent)

Quelle: Bundesnetzagenur 02.01.2023

46,0%

Im 4. Quartal 2022 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in Deutschland auf 46 Prozent.

Quelle: Bundesnetzagentur 17.01.2023

263,2 Milliarden

Kilowattstunden Strom wurden in Deutschland im 1. Halbjahr 2022 ins Netz eingespeist. Das waren 1,3 % mehr als im 1. Halbjahr 2021.

Quelle: Statistisches Bundesamt 7.9.2022

Informationen und Kontakte für sozial schwierige Situationen

Sollten Sie finanzielle Sorgen und Ängste haben, die (Energie)-Kosten nicht mehr tragen zu können, besteht ggf. die Möglichkeit, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts über jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena oder über den Fachdienst Soziales der Stadt Jena zu beziehen.

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  Strom: Steuern, Umlagen und Abgaben 2023

Abgabe an die Gemeinden, um öffentliche Wege und Flächen für Leitungen nutzen zu können. Die Höhe der Konzessionsabgabe variiert je nach Art der Gaslieferung und Einwohnerzahl der Gemeinde. Grundlage bildet die Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV).

Die Stromsteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern. Sie wird im deutschen Steuergebiet auf elektrischen Strom erhoben. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Stromsteuer sind das Stromsteuergesetz (StromStG) und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV).  

Als Kunde der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck zahlen Sie wie fast alle Verbraucher deutschlandweit auf jede verbrauchte Kilowattstunde die Stromsteuer in ihrer gesetzlichen Höhe. Der Regelsteuersatz (z.B. für Haushaltskunden) beträgt 2,05 Cent (netto) je Kilowattstunde.

Die Umsatzsteuer ist auf die Nettopreise fällig. Derzeit beträgt die Steuer auf den Stromverbrauch 19 Prozent.

Mit den Einnahmen aus der KWKG-Umlage werden die entsprechenden Kosten aus der Förderung von Kraft-Wärme gekoppelten Kraftwerken gedeckt.

Gemäß der §§ 26a und 26b des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet die KWKG-Umlage für das folgende Kalenderjahr transparent zu ermitteln und bis zum 25. Oktober des Kalenderjahres zu veröffentlichen. Die Jahresabrechnungen der vorangegangenen Kalenderjahre werden bei der Ermittlung der KWKG-Umlage entsprechend berücksichtigt.

2023 2024
0,357 Cent/kWh 0,275 Cent/kWh

 

Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBI. I S. 1237) geändert worden ist, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 StromNEV beantragen. Ebenso sieht § 118 Abs. 6 S. 9 EnWG eine Freistellung von den Entgelten für den Netzzugang u. a. von Anlagen, welche durch Wasserelektrolyse Wasserstoff erzeugen, vor. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus der Netzentgeltfreistellung der vorgenannten Anlagen bzw. aus individuellen Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden als Aufschlag auf die Netzentgelte (§ 19 StromNEV-Umlage) anteilig auf alle Letztverbraucher (LV) umgelegt.

2023 2024
0,417 Cent/kWh 0,403 Cent/kWh

Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.

2023 2024
0,591 Cent/kWh 0,656 Cent/kWh

Die Übertragungsnetzbetreiber haben durch die AbLaV die Möglichkeit eine Ausschreibung durchzuführen an der Anbieter teilnehmen können, die zuverlässig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber um eine bestimmte Leistung reduzieren können. Die Kosten für die Bereitstellung und die Abschaltung der Last werden über die Abschaltbare Lasten-Umlage gedeckt.

Wichtiger Hinweis: Entspr. § 20 Abs. 2 AbLaV trat die Verordnung am 1. Juli 2022 größtenteils außer Kraft. In 2023 wird keine AbLaV-Umlage mehr erhoben. Der Vortrag aus der Jahresabrechnung 2021 und des Rumpfjahres 2022 wird entsprechend der Abstimmung mit der Bundesnetzagentur nach den Regelungen der ARegV netzentgeltmindernd bei den Übertragungsnetzbetreibern eingebracht.

2022 2023
0,003 Cent/kWh 0,000 Cent/kWh

Aktuelle Werte für Preisbestandteile Strom

Die festgelegten Umlagen, Abgaben und Steuern auf den Strompreis sind in den Angebotspreisen berücksichtigt.

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