Informationen zur Wärmepreisbremse

Um die Belastung der Verbraucher durch die hohen Preise während der Energiekrise zu dämpfen, folgten auf die Dezember-Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden vom
1. März bis 31. Dezember 2023
die Preisbremsen auf Strom, Erdgas und Wärme

 

Sie waren ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen des staatlichen Entlastungspaketes und wurden aus den Mitteln des Bundes finanziert. 
Alle Informationen und Entscheidungen seitens der Bundesregierung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die Entlastungsmaßnahmen haben wir für unsere Kunden natürlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben für Verbräuche während der Dauer der Preisbremsen umgesetzt. 
 

Wir haben Ihnen hier übersichtlich die wichtigsten Informationen zur Wärmepreisbremse zusammengestellt.

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Fragen und Antworten zum Thema finden Sie >> hier

Das Wichtigste in Kürze


 

Wie funktioniert die Preisbremse?

Mit der Wärmepreisbremse wurden 80 % Ihres Jahresverbrauchs* auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt.

 



Sie wurde seit 1. März 2023 angewendet und umfasste rückwirkend die Monate Januar und Februar 2023.

* in der Regel der vom Netzbetreiber im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch

Für wen gilt die Wärmepreisbremse?

Der Preisdeckel von 9,5 ct/kWh brutto galt für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh.
 



Für Unternehmen mit einem jährlichen Wärmeverbrauch über 1,5 Mio. kWh, Kunden die mit Wärme in Form von Dampf versorgt werden sowie zugelassene Krankenhäuser gelten abweichende Regelungen.


 

Wie erhält man die Entlastung?

Ab März 2023 wurde der monatliche Abschlag um den ermittelten Entlastungsbetrag reduziert. Jeder Kunde hat dazu ein Informationsschreiben erhalten.

 

 

 

 

 


 

Wie wirkt die Wärmepreisbremse genau?

Ausgangspunkt ist die vom Netzbetreiber ermittelte Jahresverbrauchsprognose.

Für 80 Prozent dieses Verbrauchs zahlt der Kunde den festgelegten Referenzpreis. Die restlichen 20 Prozent werden zum vertraglich vereinbarten Preis berechnet. Der Ausgleich von Mehr- oder Minderverbrauch erfolgt dann über die Jahresverbrauchsrechnung.

Gut zu wissen: Eingesparte Mengen werden zum vereinbarten Vertragspreis erstattet.


 

Beispiel zur Berechnung des Entlastungsbetrages

für einen Haushalt mit einer jährlich gelieferten Wärmemenge von 10.000 kWh (10 MWh) und einem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis von 279,02 €/MWh brutto

Der berechnete Entlastungsbetrag wird gleichmäßig auf die Monate des Jahres aufgeteilt und vermindert den zu zahlenden Abschlagsbetrag.

Kommt es im Entlastungszeitraum zu einer Preisanpassung, erfolgt auch eine Neuberechnung des Entlastungsbetrags.


 

So wird der Entlastungsbetrag verrechnet


Beispiel für einen Haushalt mit einem Anschlusswert von 15 kW, einer jährlich gelieferten Wärmemenge von 15.000 kWh (15 MWh) und einem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis von 279,02 €/MWh brutto sowie einem vertraglich vereinbarten Leistungspreis von 47,11 €/kW jeweils brutto.

bisheriger monatlicher Abschlag ohne Entlastung 337,91  (15 MWh x 279,02 €/MWh) + (15 kW x 47,11 €/kW) / 12 Monate
monatliche Entlastung im Rahmen der Preisbremse 184,02 (279,02 €/MWh - 9,5 ct/kWh) x 12 MWh / 12 Monate

 

 

Ist mit dem Kunden eine Abschlagszahlung vereinbart - normalerweise monatlich - wird der aktuelle Abschlag um den monatlichen Entlastungsbetrag reduziert. Für die Monate Januar und Februar erfolgt die Entlastung rückwirkend und wird im Abschlag März berücksichtigt.

Hinweis:
Sollte im Rahmen dieser rückwirkenden Verrechnung der Abschlagsbetrag für März unter 0 Euro sinken, so beträgt der Märzabschlag 0 Euro und der Differenzbetrag wird in der nächsten Rechnung gutgeschrieben.

forum Fragen und Antworten

Sie haben einen Anspruch auf den Wärmepreisdeckel von 9,5 Cent brutto je Kilowattstunde wenn:

  • Sie ein Privathaushalt oder ein kleines bzw. mittleres Unternehmen sind und
  • Sie weniger als 1,5 Millonen kWh Wärme im Jahr Verbrauchen (bei einem Privathaushalt sind es durchschnittlich 20.000 kWh pro Jahr) und
  • Ihr Brutto-Verbrauchspreis über 9,5 Cent je Kilowattstund liegt

Erstmalig werden Sie im März 2023 durch die Wärmepreisbremse entlastet. Dabei auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.

In einem Schreiben haben wir Sie bereits über Ihre individuelle Entlastung und die dadurch reduzierten Abschlagsbeträge informiert.

Es ist nicht notwendig, uns Ihren Zählerstand zu übermitteln. Für die Berechnung Ihres individuellen Entlastungsbetrages wird Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen.

 

Wohnen Sie zur Miete, erhalten Sie die Entlastungen über Ihre Betriebskostenvorauszahlung bzw. -abrechnung Ihres Vermieters.

Energiesparen ist weiterhin das Gebot der Stunde. 

Denn mit der Wärmepreisbremse erhalten Sie nur 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zum gedeckelten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Energiesparen ist weiterhin das Gebot der Stunde
 

Wie funktionieren die Preisbremsen?

Im Video erklärt Ines Eckert (Leiterin Unternehmenskommunikation), wie die Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme funktionieren.