Genehmigung für Pools und Trampoline
May 28, 2026, 8:00:00 AM | jenawohnen | Aktuelles
Gerade in den Sommermonaten wünschen sich viele Familien mit Kindern mehr Freizeitmöglichkeiten direkt vor der Haustür. Pools, Trampoline und andere größere Spielgeräte können unsere Grünflächen zusätzlich beleben und den Sommer im Quartier noch schöner machen.
Grundsätzlich freuen wir uns über eine lebendige Nutzung der Außenanlagen. Damit dabei Sicherheit, Rücksichtnahme und die Nutzung für alle Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistet bleiben, bitten wir Sie, größere Aufbauten vorab mit Ihrem Mieterbetreuer abzustimmen.
Vor der Genehmigung wird geprüft, ob die gewünschte Fläche geeignet ist und wichtige Sicherheitsaspekte eingehalten werden. So kann beispielsweise vermieden werden, dass Rettungswege blockiert werden oder Schäden durch starke Windböen beziehungsweise auslaufendes Wasser entstehen.
Gut zu wissen
- Genehmigung erforderlich
Pools, Trampoline und vergleichbare größere Spielgeräte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung aufgestellt werden. - Ihre Ansprechpartner
Ihre Mieterbetreuerin oder Ihr Mieterbetreuer unterstützt Sie gern und prüft gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten vor Ort. - Bitte vorher abstimmen
Nehmen Sie möglichst vor dem Kauf oder Aufbau Kontakt mit uns auf. - Sicherheit für alle
So bleiben Grünflächen sicher, gepflegt und weiterhin für alle Bewohnerinnen und Bewohner nutzbar.
Mit einer kurzen Abstimmung im Vorfeld schaffen wir gemeinsam die besten Voraussetzungen für einen sicheren und entspannten Sommer im Wohnquartier.